Igor Eiswert & Michael Hermann GbR · Künzelsauer Straße 3 · 74653 Ingelfingen
WERTMANN Sonnenschutzsysteme
Igor Eiswert & Michael Hermann GbR
Künzelsauer Straße 3, 74653 Ingelfingen
Telefon: +49 170 6885522
E-Mail: info@ueberdachung-wertmann.de
Web: ueberdachung-wertmann.de
Stand: Mai 2026
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für sämtliche Verträge zwischen der WERTMANN Sonnenschutzsysteme Igor Eiswert & Michael Hermann GbR (nachfolgend „Auftragnehmer“) und ihren Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“) über die Lieferung und Montage von Terrassenüberdachungen, Carports, Wintergärten, Sonnenschutzsystemen sowie damit verbundene Beratungs-, Planungs- und Aufmaßleistungen.
(2) Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB). Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB).
(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Dies gilt auch dann, wenn der Auftragnehmer in Kenntnis abweichender Bedingungen des Auftraggebers Leistungen vorbehaltlos erbringt.
(1) Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten.
(2) Die Bestellung des Auftraggebers stellt ein verbindliches Vertragsangebot dar. Der Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch Beginn der Ausführung zustande.
(3) Maßgeblich für den Inhalt des Vertrages ist die schriftliche Auftragsbestätigung. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht; Änderungen oder Ergänzungen bedürfen der Textform (E-Mail genügt).
(4) Technische Änderungen sowie Änderungen in Form, Farbe und/oder Gewicht bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten, sofern hierdurch der vereinbarte Leistungszweck nicht wesentlich beeinträchtigt wird.
(1) Der Auftragnehmer erbringt insbesondere folgende Leistungen:
(2) Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem schriftlichen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung. Nicht ausdrücklich aufgeführte Leistungen (z. B. Elektroinstallation, Dachdeckerarbeiten, Erd- oder Fundamentarbeiten, statische Berechnungen, behördliche Genehmigungen) sind nicht Vertragsbestandteil und werden gesondert vergütet.
(3) Der Auftragnehmer ist berechtigt, Subunternehmer zur Ausführung der Leistungen einzusetzen.
(4) Die Verantwortung für etwaig erforderliche behördliche Genehmigungen (z. B. Baugenehmigung) trägt der Auftraggeber, sofern nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist.
(1) Vor Fertigung und Montage erfolgt in der Regel ein Aufmaß vor Ort durch den Auftragnehmer. Der Auftraggeber ist verpflichtet, den hierfür erforderlichen Zugang zu gewähren.
(2) Werden Maße ausschließlich vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt, übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung für die Richtigkeit dieser Angaben. Daraus resultierende Mehraufwendungen oder Nachfertigungen gehen zu Lasten des Auftraggebers.
(3) Geringfügige, technisch bedingte Maßabweichungen (insbesondere produktionsbedingte Toleranzen nach DIN-Normen) berechtigen nicht zur Mängelrüge.
(1) Es gelten die im Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung genannten Preise. Sämtliche Preise verstehen sich, sofern nicht anders angegeben, in Euro zuzüglich der jeweils gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Sofern nicht abweichend vereinbart, gilt folgende Zahlungsweise:
(3) Die Zahlung erfolgt ausschließlich per Überweisung auf das in der Rechnung angegebene Konto. Schecks oder Wechsel werden nicht akzeptiert.
(4) Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verlangen (gegenüber Verbrauchern 5 Prozentpunkte, gegenüber Unternehmern 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz). Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten.
(5) Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn seine Gegenforderung rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder vom Auftragnehmer anerkannt ist. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Auftraggeber nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte uneingeschränkt.
(6) Bei begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist der Auftragnehmer berechtigt, ausstehende Lieferungen oder Leistungen nur gegen Vorkasse oder Sicherheitsleistung zu erbringen.
(1) Liefer- und Montagetermine sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart wurden. Im Übrigen handelt es sich um voraussichtliche Termine.
(2) Die Lieferzeit beginnt mit dem Tag der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor Eingang der vereinbarten Anzahlung sowie vor Klärung aller technischen und ausführungsrelevanten Fragen.
(3) Höhere Gewalt, behördliche Maßnahmen, Lieferengpässe bei Vorlieferanten, Streiks, Aussperrungen, ungünstige Witterungsverhältnisse sowie sonstige vom Auftragnehmer nicht zu vertretende Umstände verlängern die Liefer- und Montagezeit angemessen. Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber hierüber unverzüglich informieren.
(4) Teillieferungen und Teilleistungen sind zulässig, soweit sie für den Auftraggeber zumutbar sind.
(1) Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass die Montagestelle zum vereinbarten Termin zugänglich, frei geräumt und montagefertig ist.
(2) Der Auftraggeber stellt unentgeltlich zur Verfügung:
(3) Der Auftraggeber hat den Auftragnehmer rechtzeitig auf nicht sichtbare Umstände hinzuweisen, die für die Ausführung von Bedeutung sein können (z. B. verlegte Strom-, Gas-, Wasser- oder Datenleitungen, statische Besonderheiten, Asbest oder andere Gefahrstoffe). Für Schäden infolge unterlassener oder unrichtiger Hinweise haftet der Auftraggeber.
(4) Verzögerungen aufgrund unzureichender Mitwirkung des Auftraggebers gehen zu seinen Lasten. Mehraufwendungen (z. B. zusätzliche Anfahrten, Wartezeiten) werden gesondert nach Aufwand berechnet.
(1) Nach Fertigstellung der Montage erfolgt die Abnahme durch den Auftraggeber. Die Abnahme wird in der Regel durch ein gemeinsames Abnahmeprotokoll dokumentiert.
(2) Verweigert der Auftraggeber die Abnahme nicht binnen 12 Werktagen nach schriftlicher Mitteilung der Fertigstellung unter Angabe konkreter Mängel, gilt die Leistung als abgenommen.
(3) Die Ingebrauchnahme oder Nutzung der Anlage durch den Auftraggeber gilt ebenfalls als Abnahme.
(4) Wegen unwesentlicher Mängel kann die Abnahme nicht verweigert werden. In diesem Fall ist der Auftragnehmer verpflichtet, die Mängel im Rahmen der Gewährleistung zu beseitigen.
(1) Bei Verträgen mit reiner Lieferung geht die Gefahr mit Übergabe an den Auftraggeber über. Bei Verträgen mit Montage geht die Gefahr mit der Abnahme über.
(2) Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus dem Vertrag im Eigentum des Auftragnehmers (Eigentumsvorbehalt).
(3) Der Auftraggeber ist verpflichtet, die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware pfleglich zu behandeln. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Auftraggeber den Auftragnehmer unverzüglich schriftlich zu informieren.
(4) Bei Verbindung der Vorbehaltsware mit einem Grundstück oder Gebäude gelten die gesetzlichen Bestimmungen (§§ 946 ff. BGB).
(1) Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsregelungen, soweit nachstehend nichts Abweichendes geregelt ist.
(2) Gegenüber Verbrauchern beträgt die Gewährleistungsfrist für die Lieferung neu hergestellter Sachen sowie für Werkleistungen an Bauwerken die gesetzliche Frist (5 Jahre bei Bauleistungen, ansonsten 2 Jahre).
(3) Gegenüber Unternehmern beträgt die Gewährleistungsfrist für die Lieferung beweglicher Sachen 1 Jahr ab Gefahrübergang. Für Werkleistungen an Bauwerken gilt die gesetzliche Frist. Die Beschränkung gilt nicht bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie bei arglistig verschwiegenen Mängeln.
(4) Unternehmer haben gelieferte Ware unverzüglich nach Erhalt zu untersuchen und Mängel unverzüglich schriftlich anzuzeigen (§ 377 HGB). Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung zu rügen.
(5) Bei berechtigten Mängelrügen leistet der Auftragnehmer nach seiner Wahl Nacherfüllung durch Mängelbeseitigung oder Neulieferung. Schlägt die Nacherfüllung fehl, ist sie unzumutbar oder verweigert sie der Auftragnehmer ernsthaft und endgültig, ist der Auftraggeber berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, den Kaufpreis zu mindern oder Schadensersatz nach Maßgabe von § 11 zu verlangen.
(6) Geringfügige, branchenübliche Abweichungen in Farbe, Maserung, Struktur oder Oberfläche – insbesondere bei Aluminiumprofilen und Glaselementen – stellen keinen Mangel dar.
(7) Eine Haftung für natürliche Abnutzung, unsachgemäße Behandlung, mangelnde Wartung, eigenmächtige Veränderungen oder Schäden durch höhere Gewalt (z. B. Sturm, Hagel) ist ausgeschlossen.
(8) Garantien des Herstellers (z. B. KD Überdachung GmbH) bleiben hiervon unberührt und können vom Auftraggeber zusätzlich nach den jeweiligen Garantiebedingungen geltend gemacht werden.
(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. Die Haftung ist in diesem Fall auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Eine darüber hinausgehende Haftung ist ausgeschlossen.
(4) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch für die persönliche Haftung der Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers.
(1) Verbrauchern steht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen sowie bei Fernabsatzverträgen ein gesetzliches Widerrufsrecht zu, über das gesondert nach Maßgabe der nachstehenden Widerrufsbelehrung informiert wird.
(2) Wichtiger Hinweis: Das Widerrufsrecht besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB nicht bei Verträgen zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind. Da Terrassenüberdachungen, Carports, Wintergärten und Sonnenschutzsysteme in der Regel nach individuellen Maßen und Spezifikationen des Auftraggebers gefertigt werden, besteht für diese Produkte regelmäßig kein Widerrufsrecht.
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns
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mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrages bei uns eingegangen ist.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrages unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
(1) Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers ausschließlich nach Maßgabe der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG).
(2) Nähere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten enthält die Datenschutzerklärung, abrufbar unter: ueberdachung-wertmann.de
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(2) Erfüllungsort für sämtliche Lieferungen und Leistungen ist 74653 Ingelfingen.
(3) Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis der Sitz des Auftragnehmers (74653 Ingelfingen). Der Auftragnehmer ist jedoch berechtigt, den Auftraggeber auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
(5) Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel selbst.
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr/
Wir sind nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Stand: Mai 2026
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